Tarife

Tarif für die Tagebetreuung

Grund- und Betreuungsleistungen Fr. 95.00
Pflegeleistungen (Anteil Patient) Fr. 23.00
Total durch den Gast zu zahlen Fr. 118.00

Tarif für Kurzaufenthalte

Der Tarif pro 24 Std.  
Grund- und Betreuungsleistungen Fr. 150.00
Pflegeleistungen (Anteil Patient) Fr 23.00
Total durch den Gast zu zahlen Fr. 173.00

Tarife für Tagesbetreuung ohne KVG-Leistungen

Bezeichnung Einheit Tarif
Tageaufenthalt bis max. 9 Std. pro Stunde Fr. 22.00

Pflegeleistungen

Die erbrachten Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden separat erfasst. Krankenversicherer und die Wohngemeinde vergüten anteilsmässig einen Teil der Pflegeleistungen.

       
Pflegestufe Anteil Patient Tagesstätte pro Person pro Tag Anteil Wohngemeinde pro Person pro Tag Anteil Krankenversicherer pro Person pro Tag
(1) a Fr. 02.80 Fr. 0.00 Fr. 9.60
(2) b Fr. 16.80 Fr. 0.00 Fr. 19.20
(3) c Fr. 23.00 Fr. 7.95 Fr. 28.80
(4) d Fr. 23.00 Fr. 22.05 Fr. 38.40
(5) e Fr. 23.00 Fr. 36.10 Fr. 48.00
(6) f Fr. 23.00 Fr. 50.15 Fr. 57.60
(7) g Fr. 23.00 Fr. 64.25 Fr. 67.20
(8) h Fr. 23.00 Fr. 78.30 Fr. 76.80
(9) i Fr. 23.00 Fr. 92.35 Fr. 86.40
(10) j Fr. 23.00 Fr. 106.45 Fr. 96.00
(11) k Fr. 23.00 Fr. 120.50 Fr. 105.90
(12) l Fr. 23.00 Fr. 134.55 Fr. 115.20
       

Die Tarifordnung setzt sich wie folgt zusammen

Pensionstarife und Pflegekosten- Selbstbehalt werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die Kosten für Anteil Krankenkasse und Gemeinde werden ebenfalls dem Gast zur Einforderung an die jeweiligen Stellen und zur Überweisung an “Fluckmättli“ zugestellt. Im Falle einer Vollmacht zur Kosteneinforderung werden die Rechnungen für Krankenkasse und Gemeinde direkt vom “ Fluckmättli“ an die Kassen und Gemeinden eingereicht.

Rechnungstellung

Die Rechnung erfolgt monatlich (Konditionen 30 Tage netto)

Handhabung abgesagter Betreuungstage

Bei kurzfristiger Absage innert 24 Stunden wird eine Paschale von Fr. 50.00 berechnet für den administrativen Aufwand.
Für das Freihalten der Belegungstage über eine längere Zeit (ab 14 Tage) wird ebenfalls eine Pauschale von Fr. 50.00 (pro Betreuungstag) in Rechnung gestellt.


Krankenkassen anerkannt seit Dezember 2014.


Gültig ab 1. Januar 2017
Neue Tarifanpassung gültig ab 01. Januar 2023