Tarife

Tarif für die Tagebetreuung
Tarif für Kurzaufenthalte
Tarife für Tagesbetreuung ohne KVG-Leistungen
Pflegeleistungen
Die erbrachten Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden separat erfasst. Krankenversicherer und die Wohngemeinde vergüten anteilsmässig einen Teil der Pflegeleistungen.
Die Tarifordnung setzt sich wie folgt zusammen
Pensionstarife und Pflegekosten- Selbstbehalt werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die Kosten für Anteil Krankenkasse und Gemeinde werden ebenfalls dem Gast zur Einforderung an die jeweiligen Stellen und zur Überweisung an “Fluckmättli“ zugestellt. Im Falle einer Vollmacht zur Kosteneinforderung werden die Rechnungen für Krankenkasse und Gemeinde direkt vom “ Fluckmättli“ an die Kassen und Gemeinden eingereicht.
Rechnungstellung

Die Rechnung erfolgt monatlich (Konditionen 30 Tage netto)

Handhabung abgesagter Betreuungstage

Bei kurzfristiger Absage innert 24 Stunden wird eine Paschale von Fr. 50.00 berechnet für den administrativen Aufwand.
Für das Freihalten der Belegungstage über eine längere Zeit (ab 14 Tage) wird ebenfalls eine Pauschale von Fr. 50.00 (pro Betreuungstag) in Rechnung gestellt.

Krankenkassen anerkannt seit Dezember 2014.
Gültig ab 1. Januar 2017
Neue Tarifanpassung gültig ab 01. Januar 2023